Bau- und Nutzungsordnung (BNO) – der Stadtrat entscheidet
Die neue BNO gefährdet die Qualitäten unseres Quartiers. Der Quartierverein hat darüber berichtet und im Rahmen des Einwendungsverfahrens insbesondere die Grünflächenziffer von 0.45 kritisiert. Diese reicht nicht aus, um die Strukturen und Durchgrünung der Gartenstadt zu sichern. Zahlreiche Quartierbewohner haben ebenfalls Einwendungen eingereicht und dabei von der Textvorlage des Quartiervereins rege Gebrauch gemacht.
Zusammen mit sechs weiteren Quartierbewohnern fand dazu die Einwendungsverhandlung Ende August statt. Stadtrat Lukas Pfisterer erläuterte den Anwesenden, wie die Werte der Grünflächenziffer in Artikel 17 festgelegt wurden. Verschiedene Fragen blieben aber unbeantwortet. So zum Beispiel, warum die Festlegung der Kennziffer nur auf Basis vergangener Baugesuche festgelegt wurde, statt auf der Basis der zu erwartenden Entwicklung mit Szenarien unterschiedlicher Bautätigkeiten. Ebenfalls wurde die kritische Einschätzung des Kantons zum BNO-Entwurf, Teilbereich Gartenstadt, nur vage kommentiert.
Die Stadt entscheidet nun in einem nächsten Schritt, ob die vorgebrachten Einwendungen in die definitive BNO zuhanden des Einwohnerrats einfliessen sollen oder nicht. Nach der Verabschiedung durch die städtische Legislative wird die neue BNO im Amtsblatt publiziert. Erst dann sind von Seiten der Quartierbewohner oder des QV weitere Schritte (Beschwerde) möglich.
Der Quartierverein wird in der Homepage, im Newsletter und im Gönhard-Gezwitscher über Neuigkeiten informieren.