Selber eingebrockt – Neophyten
Neophyten und Neobioten sind Begriffe, die aktuell häufig zu hören sind. Gemeint sind Pflanzen oder Tiere, die sich «neu» in der Schweiz angesiedelt haben. Die allermeisten von ihnen finden problemlos ihren Platz in den heimischen Ökosystemen. Nur ein paar wenige sind unerwünscht.
Leider gehören zu diesen oft auch beliebte Gartenpflanzen: Kirschlorbeere, Henrys Geissblatt oder die Chinesische Hanfpalme. Im Garten zwar hübsch anzusehen oder praktisch als Sichtschutz, aber im umliegenden Wald können sie lokale Pflanzen verdrängen. Vom Gartencenter nach Hause gebracht können auch unerwünschte Insekten als blinde Passagiere mitreisen. Einheimische Pflanzen haben sich hier entwickelt. Sie kommen mit unserem Klima und mit unseren Jahreszeiten klar. Darum haben sie einen grösseren Nutzen zu bieten als exotische Pflanzen. Auch hier gibt es aber nicht nur schwarz und weiss. Wichtig ist ein gesundes «Mass», damit die einheimischen Pflanzen nach wie vor die Mehrheit bilden. Daher: im Einklang mit dem Entscheid des Bundesrats vom 1. März 2024, wenn möglich beim Ersatz einer Pflanze eine einheimische Art bevorzugen. Und bei den «Fremden» die Samen rechtzeitig entfernen, damit die Verbreitung erschwert wird. Für zusätzliche Informationen siehe:
Bundesrat verbietet Inverkehrbringen gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen
(7. März 2024 / www.dergartenbau.ch)
Der Bundesrat hat die entsprechend angepasste Freisetzungsverordnung verabschiedet. Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr. Die vom Verbot betroffenen Pflanzen, darunter der Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii), der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) oder der Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa), werden in einem neuen Anhang der Freisetzungsverordnung aufgelistet. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen